Hier gibt es drei Fälle zu unterscheiden:
1. Mein Rezept wurde im Ausland ausgestellt und ich möchte die Kompressionsstrümpfe/-kleider in Luxemburg erwerben
Da die ausländischen Ärzte i.d.R. das luxemburgische Formular (Protocole thérapeutique) nicht kennen, werden auch ausländischen Verordnungen anerkannt, wenn klar zu erkennen ist, welche Leistung in Luxemburg der Verschriebenen entspricht. Es gelten die luxemburgischen Tarife und Regelungen (bzgl. Kostenvoranschlag, Messprotokoll etc.).
Die Abrechnung erfolgt über Tiers Payant (für Leistungen über 125€).
2. Mein Rezept wurde in Luxemburg ausgestellt, ich möchte die Kompressionsstrümpfe/-kleider jedoch im Ausland erwerben.
In diesem Fall gelten ebenfalls die luxemburgischen Tarife und Regelungen (bzgl. Kostenvoranschlag, Messprotokoll etc.). Verschreibt der ausländische Arzt flachgestrickte Kompressionstrümpfe oder andere Kompressionskleider ist ein Kostenvoranschlag bei der CNS einzureichen, der vor Aushändigung genehmigt werden muss. Jedoch muss der Patient die Kosten vorstrecken und sie anschließend bei der CNS mit den notwendigen Begleitdokumenten (Messprotokoll, ggf. Kostenvoranschlag) zur Erstattung einreichen.
3. Mein Rezept wurde im Ausland ausgestellt und ich möchte die Kompressionstrümpfe/-kleider ebenfalls im Ausland kaufen.
Auch in diesem Fall gelten die luxemburgischen Tarife und Regelungen. Verschreibt der ausländische Arzt flachgestrickte Kompressionstrümpfe oder andere Kompressionskleider ist ein Kostenvoranschlag bei der CNS einzureichen, der vor Aushändigung genehmigt werden muss. In jedem Fall muss der Patient die Kosten vorstrecken und sie anschließend bei der CNS mit den notwendigen Begleitdokumenten (Messprotokoll, ggf. Kostenvoranschlag) zur Erstattung einreichen.